Steuer Schweiz
|
Grenzgänger Schweiz SteuernEinkommensteuer der GrenzgängerGenerelles Prinzip der Besteuerung - NormalfallFür Grenzgänger gilt allgemein, dass sie im Wohnortland steuerpflichtig sind und dort besteuert werden. Ein Grenzgäenger der in der BRD wohnt, hat sein Einkommen aus der Schweiz in vollem Umfang in der BRD im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Zwischen der BRD und der Schweiz gibt es ein Abkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung von Einkünften, genannt Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA Schweiz Deutschland. Pflichten des Grenzgaengers gegenüber dem deutschen FinanzamtEs hat durch den Grenzgänger eine Meldung beim Finanzamt in Deutschland zu erfolgen, welche zeitnah mit der Arbeitsaufnahme in der Schweiz erfolgen sollte. Die Meldung erfolgt mit dem Formular Gre 1, auch Ansässigkeitsbescheinigung genannt. Daraufhin wird vom Schweizer Arbeitgeber eine 4,5%ige Quellensteuer vom Lohn abgezogen und an die schweizer Steuerbehörden abgeführt. Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird in voller Höhe auf die deutsche Steuervorauszahlung angerechnet, sofern ein Nachweis über die Zahlung erbracht wird, was durch Vorlage des Schweizer Lohnausweises leicht möglich ist. Quartalsmässige Steuervorauszahlung in der BRDNach Meldung der Einkünfte durch das Formular S75 an die deutschen Finanzbehörden wird eine quartalsweise Steuervorauszahlung fällig. Die Vorauszahlungen haben feste Termine: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines jeden Jahres. Im Folgejahr wird eine Einkommenssteuer Erklärung vom deutschen Finanzamt gefordert. Weiter zu: Ausnahme die mehr als 60 Tage Regelung |
|